Förderung des Güterkraftverkehrs
Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt durchführen.
Mit den Maßnahmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Förderrichtline bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode.
Die Unternehmen müssen Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen ausschliesslich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 12 t zGG) sein.
Wichtiger Hinweis: Die Antragsfrist zur Förderperiode 2012 (De-minimis) beginnt am 01.10.2011 und endet am 28.02.2012. (Die Anträge müssen bis zum 28.02.2012 beim Bundesamt für Güterverkehr eingegangen sein.) Beantragte Maßnahmen können begonnen werden, nachdem der vollständige Antrag beim BAG eingegangen ist, frühestens jedoch ab dem 01.01.2012.
Weitere Informationen sowie Formulare zu den einzelnen Förderprogrammen erhalten Sie hier:
http://www.bag.bund.de/cln_008/DE/Navigation/Foerderprogramme/Deminimis/Deminimis_2012/demin12_node.html
Bei Fragen zum Förderprogramm wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Güterverkehr.
Das Bundesamt für Güterverkehr beantwortet Ihre Fragen gerne unter der Service-Nummer 0221/5776-2699
oder unter folgender E-Mail-Adresse: info.foerderprogramme@bag.bund.de
Quellenangabe:
http://www.bag.bund.de/cln_008/DE/Navigation/Foerderprogramme/Deminimis/deminimis_node.html